Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Verwandten, Ehepartnern und Lebenspartnern und ist daher oft durch persönliche und emotionale Aspekte geprägt.

Wir betreuen und beraten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts, insbesondere in Ehescheidungsverfahren, sowie Fragen des Unterhaltsrechts, des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs. Unsere anwaltliche Tätigkeit schließt auch Fragen des Kindschaftsrechts, der elterlichen Sorge und des Umgangs ein.

Abgerundet wird diese Tätigkeit durch die Vorbereitung und Gestaltung von Eheverträgen, also einer Vertragsgestaltung im Ehe- und Familienrecht, sowie die Begleitung zum Beurkundungstermin vor einem Notar.

  • Abstammungsverfahren
  • Ehevertrag
  • Ehescheidung
  • Ehewohnung
  • elterliche Sorge
  • eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Familienunterhalt
  • Getrenntlebendunterhalt
  • Gewaltschutzverfahren
  • Hausratsauseinandersetzung
  • Herausgabe des Kindes
  • Kindesunterhalt
  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsanspruch der unverheirateten Mutter
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Verwandtenunterhalt

Unsere Expertise, von der Sie profitieren.

Bei rechtlichen Problemen oder für eine unverbindlichen Rechtsberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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